Öffnungszeiten: Montag - Freitag 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr | Samstag 10:00 bis 14:00 Uhr

AGB-Privatkunden für Kauf-, Werk- und Werklieferungsverträge (Stand 2024)

I. Geltungsbereich

Angebot, Verkauf und Lieferung erfolgen ausschließlich aufgrund nachfolgender Verkaufs- und Lieferbedingungen.
Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, soweit sie von uns ausdrücklich und schriftlich anerkannt sind.

II. Leistungserbringung

Werden wir nicht selbst beliefert, obwohl bei den sorgfältig ausgewählten Lieferanten deckungsgleiche Bestellungen aufgegeben wurden, werden wir von der Leistungspflicht frei und sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Wir sind verpflichtet, den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit in Kenntnis zu setzen und bereits erbrachte Leistungen unverzüglich zurückzuerstatten. Steht dem Kunden nach den Vorschriften über Verbraucherdarlehensverträge oder Finanzierungshilfen ein Widerrufs- oder Rückgaberecht zu, behalten wir uns vor, erst nach Ablauf der Widerrufs- und Rückgabefrist zu leisten.

III. Preis

Die Preise sind einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Gesonderte, nicht im Kaufpreis enthaltene Leistungen, wie z.B. Dekorations- Montage oder Installationsarbeiten, werden zusätzlich in Rechnung gestellt und sind spätestens bei Übergabe bzw. Abnahme fällig.

IV. Montage

Unsere Mitarbeiter sind nicht befugt Arbeiten auszuführen, die über die vertragsgegenständliche Leistungsverpflichtung hinausgehen.

V. Änderungsvorbehalt

Serienmäßig hergestellte Möbel werden nach Muster und Abbildung verkauft. Es besteht kein Anspruch auf Lieferung von Ausstellungsstücken, es sei denn, dass bei Vertragsschluss eine anderweitige schriftliche Absprache getroffen wurde. Handelsübliche und für den Käufer zumutbare Farb- und Maserungsabweichungen bei Holzoberflächen bleiben vorbehalten. Ebenso bleiben handelsübliche Abweichungen bei Textilien und Leder vorbehalten hinsichtlich geringfügiger Abweichungen in den Ausführungen gegenüber Stoffmustern, insbesondere im Farbton. 
Gleiches gilt für handelsübliche und für den Kunden zumutbare Maßabweichungen.

VI. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren sind pfleglich zu behandeln.
Jeder Standortwechsel und Eingriffe Dritter sind uns unverzüglich, gegebenenfalls unter Übersendungen eines Pfändungsprotokolls, anzuzeigen. Im Falle der Nichtanzeige steht uns das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten.

VII. Annahmeverzug

Kommt der Kunde in Annahmeverzug, indem er die Ware nicht annimmt, obwohl sie von uns wie vereinbart angeboten wurde und wir zum Zeitpunkt des Angebots in der Lage sind, die geschuldete Leistung zu bewirken und dauert der Annahmeverzug länger als einen Monat an, hat der Kunde anfallende Lagerkosten zu zahlen. Wir sind berechtigt für jeden angefallenen Monat 1 % der Auftragssumme, mindestens jedoch 8,00 EUR, zu berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, ein Schaden sei nicht oder niedriger als die Pauschale entstanden.

VIII. Nichterfüllung

Zahlt der Kunde trotz Fälligkeit den Kaufpreis nicht oder nimmt der Kunde die Ware nicht ab und haben wir dem Kunden erfolglos eine angemessene Nachfrist zur Zahlung gesetzt, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
Als Schadenersatz wegen Nichterfüllung können wir pauschal 25% des vereinbarten Entgelts verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis offen, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in Höhe der Pauschale entstanden ist. Im Übrigen bleibt uns die Geltendmachung eines höheren, nachgewiesenen Schadens vorbehalten.

IX. Warenrücknahme

Treten wir nach Auslieferung der Ware aufgrund eines vom Kunden zu vertretenden Umstandes vom Kaufvertrag zurück und kommt es daraufhin zu einer Rückabwicklung des Kaufvertrages, so haben wir einen Anspruch auf Ausgleich für Aufwendungen, Gebrauchsüberlassung und Wertminderung wie folgt:

Für infolge des Vertrags gemachte Aufwendungen wie Transport- und Montagekosten in entstandener Höhe. 
Für Wertminderung und Gebrauchsüberlassung der gelieferten Waren gelten folgende Pauschalsätze v. H. (%) vom vereinbarten Kaufpreis ohne Abzüge als vereinbart:

Zeitraum nach der LieferungPolsterwarensonstige Möbel
innerhalb des 1.Halbjahres.                            35%25%
innerhalb des 2.Halbjahres45%35%
innerhalb des 3.Halbjahres60%45%
innerhalb des 4.Halbjahres70%55%
innerhalb des 3.Jahres80%60%
innerhalb des 4.Jahres90%75%
innerhalb des 5.Jahres98%85%
innerhalb des 6.Jahres100%95%


Gegenüber diesen Pauschalsätzen bleibt dem Kunden der Nachweis offen, dass uns keine oder nur eine wesentlich geringere Einbuße entstanden ist. Ebenso bleibt uns der Nachweis offen, dass höhere als die im vorgenannten Pauschalsatz genannten Einbußen entstanden sind und das Recht vorbehalten, diese höheren Beträge zu fordern.

X. Gewährleistung

Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Schäden, die beim Kunden durch natürliche Abnutzung oder unsachgemäße Behandlung entstanden sind.